Verkehrsakademie Münsterland
Ibbenbüren

Perspektive: Berufskraftfahrer 

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und Unterstützen Sie gerne bei offenen Fragen zur Ausbildung und Qualifizierung.

Weiterkommen – Verkehrsakademie Münsterland

  • Unterstützung durch Praktika
  • Hilfe den passenden Betrieb zu finden
  • Koordinierung zwischen Teilnehmer/ Azubis und Betrieb
  • Fahrausbildung der Klassen B, C/CE & D/DE
  • Prüfungsvorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Stützunterricht zur Berufsschule bei Bedarf
  • Coaching on the Job bei Bedarf

Finde uns auf KursNet

Wir sind anerkannter Träger der Arbeitsförderung nach AZAV. Eine Auflistung aller Kurse befindet sich auf KursNet.

Ansprechpartner

Pia-Sophie Jockisch

  • - Teilnehmer-/ Kursveranstaltung
    - 1. Ansprechpartnerin
    - 05451-545894-0
    - p.jockisch@va-muensterland.de

Felix Autmaring

  • - Geschäftsführer/Inhaber/Fahrlehrer Theorie und Praxis Fahrerlaubnisklassen: A | B | BE | CE | DE
    - 05451-545894-0
    - f.autmaring@va-muensterland.de

Philipp Stegemann

  • - Geschäftsleitung/Kaufmännischer Leiter
    - 05451-545894-0
    - p.stegemann@va-muensterland.de

Möglichkeiten & Voraussetzungen

Bis zum 21. Lebensjahr

Bis zum 21. Lebensjahr liegt die höchste Priorität darauf, eine Erstausbildung zu erlangen, sofern noch keine vorliegt. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person es zulassen auch darüber hinaus (bis max.25 Jahren). Eine Fahrerlaubnis B sollte vorliegen, kann aber auch vom Ausbildungsbetrieb ausgelegt, mitfinanziert oder gesponsort werden.

  • min. 17 Jahre alt
  • Kosten für C/CE & trägt der Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsbetriebe erhalten eine Förderung pro Ausbildungsverhältnis i.H.v. 35.000€ verteilt auf 3 Jahre.
  • Im Rahmen der Fahrausbildung dürfen schwere LKW innerhalb Deutschlands gefahren werden
  • Mit der Abschlussprüfung wird die Grundqualifikation erlangt

    (FQN für 5 Jahre ausgestellt)

Ab dem 25. Lebensjahr

Voraussetzung: Es gibt keine abgeschlossene Erstausbildung oder der Bewerber ist länger als 4 Jahre nicht mehr im gelernten Beruf tätig. (Helferkriterien)

  • Sprachkenntnisse auf Niveau B1 oder besser
  • Führerschein Klasse B vorhanden 
  • Finanzierbar durch das Jobcenter (SGB II Bezug bleibt über Dauer der Maßnahme)
  • Finanzierbar durch die Bundesagentur für Arbeit (z.B. nach dem Qualifizierungschancengesetz)

    Im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ohne Leistungen aus dem SGB II zu erhalten.

Ausbildung & Qualifizierung

  • Was macht VAM?

    – Durchführung der Maßnahmen
    – Hilfe bei der Auswahl des passenden Betriebes
    – Unterstützung während der Qualifizierung
    – Weiterführendes Coaching on the Job bei Bedarf auch nach beendeter Maßnahme

  • Koordinierung von Beginn an

    – Erstgespräch mit Bewerbern
    – Eignungsfeststellung
    – Prüfung der Förderkriterien im Vorfeld
    – Ggf. Praktikum bei VAM falls Unsicherheiten bestehen
    – Kontaktaufnahme zu Unternehmen

  • Falls weder eine Erstausbildung noch eine berufsanschlussfähige Maßnahme

    – Erstgespräch
    – Klärung weiterer Fördermöglichkeiten
    – Kontakt zu Unternehmen aufbauen, die sich ggf. an Qualifizierungskosten beteiligen
    – Förderung in Abstimmung mit Betrieb
    – Unterstützung der Betriebe

  • Mindestumfang einer Qualifizierung zum Berufskraftfahrer

    – Fahrerlaubnis C/CE
    – Fahrerqualifikationsnachweis (FQN)

    Ehemals Schlüsselzahl: Durch Vorbesitz der alten Klasse 3 & Weiterbildung nach BKrFQG oder durch beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung.

  • Umfang der TQ1 / TQ3 Maßnahmen

    – Fahrerlaubnis C/CE bzw. D/DE
    – beschl. Grundqualifikation
    – Ausbildung Gabelstapler mit VAM-Zertifikat
    – Ausbildung ADR-Schein mit IHK-Prüfung
    – Ausbildung Ladungssicherung

    Alle Inhalte werden ergänzt um die Inhalte aus den Lernfeldern der 3-jährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer, das bedeutet:

    – Tiefere Einblicke in die Themengebiete gewinnen 
    – Mehr Detailwissen erlangen
    – Mehr Zeit im neuen Beruf "anzukommen"
    – Mehr praktische Einblicke (z.B. in Technik, Ladungssicherung, gesetzl. Vorschriften)

Maßnahmendauer & Kosten im Überblick

  • TQ1

    – 6 Monate Ausbildung inkl. 6-8 Wochen betriebliche Ausbildung
    – 120 U-Tage
    – 14.000€
    Maßnahmennummer: 377 / 0022 / 2024

  • C/CE

    – 20 U-Tage
    – 5.356€
    Maßnahmennummer: 377 / 0024 / 2024

  • TQ3

    – 5 Monate Ausbildung inkl. 4 Wochen betriebliche Ausbildung
    – 100 U-Tage
    – 13.734€
    Maßnahmennummer: 377 / 0023 / 2024

  • bGQ

    – 25 U-Tage
    – 2.829€
    Maßnahmennummer: 377 / 0024 / 2024

Für alle sonstigen Informationen und weitere Maßnahmen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

  • Philipp Stegemann / Pia-Sophie Jockisch

Unsere Partnerunternehmen

Wir arbeiten mit einer Vielzahl an Unternehmen im Münsterland zusammen, sodass wir insbesondere im Kreis Steinfurt sehr gut vernetzt sind und jederzeit das passende Partnerunternehmen für unsere Kunden finden. Dabei sind wir sowohl in der Transport-/Logistikbranche als auch im Personenkraftverkehr zu Hause

Wir lassen keine Frage offen, Sie können sich jetzt ganz einfach an unseren Rückruf-Service wenden.

Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf!